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   OLG Düsseldorf, 13.01.2015 - VIII-1 StO 1/14   

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OLG Düsseldorf, 13.01.2015 - VIII-1 StO 1/14 (https://dejure.org/2015,11222)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 13.01.2015 - VIII-1 StO 1/14 (https://dejure.org/2015,11222)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 13. Januar 2015 - VIII-1 StO 1/14 (https://dejure.org/2015,11222)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • BFH, 11.07.2007 - I R 104/05

    Voraussetzungen einer Ansparabschreibung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.01.2015 - 1 StO 1/14
    Nach dem Urteil des BFH vom 11.07.2007, I R 104/05, welchem eine Ansparabschreibung nach dem Modell "Steuerstrategie Null" zu Grunde lag, rechtfertigt " nur der durch ein ernst gemeintes Investitionsvorhaben ausgelöste Finanzierungsbedarf die Förderung der Steuerpflichtigen ".

    "Wir haben das Urteil des BFH vom 11.07.2007, I R 104/05, spätestens am 01.10.2007 zur Kenntnis genommen.

    An dem schon zuvor erwähnten Verfahren I R 104/05 des Bundesfinanzhofs sei er selbst als Verfahrensbevollmächtigter beteiligt gewesen.

    Darüber hinaus wird, um eine ungerechtfertigte Inanspruchnahme der Förderung auszuschließen, in der Situation der Betriebsgründung oder der Betriebserweiterung von einer hinreichenden Konkretisierung des Investitionsvorhabens mit Blick auf die wesentlichen Betriebsgrundlagen erst dann ausgegangen, wenn diese Wirtschaftsgüter verbindlich bestellt worden sind (vgl. BFHE 218, 323).

  • BGH, 18.04.1990 - 3 StR 252/88

    Nichteinhaltung einer Zusage durch die Staatsanwaltschaft; Strafzumessung bei

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.01.2015 - 1 StO 1/14
    Vor Inkrafttreten des § 257c StPO hat der Bundesgerichtshof es grundsätzlich für zulässig gehalten, in eine Verständigung ein anderes Strafverfahren einzubeziehen (vgl. BGHSt 37, 10, 13).
  • BVerwG, 01.03.2013 - 2 B 78.12

    Disziplinarklageverfahren; Strafurteil; Bindungswirkung; Lösung; wesentliche

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.01.2015 - 1 StO 1/14
    Das Geständnis des Berufsangehörigen im Strafverfahren ist auch nicht als sogenanntes Formalgeständnis zu bewerten, welches lediglich dem Wortlaut nach eine geständige Einlassung enthält, aber ansonsten inhaltsleer ist; in einem solchen Fall könnte möglicherweise die Bindungswirkung entfallen (vgl. insoweit BVerwG NVwZ-RR 2013, 559).
  • OLG Koblenz, 29.07.2009 - 2 StO 1/09

    Berufsgerichtliche Ahndung bei Veruntreuung und Unterschlagung von Mandantengeld

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.01.2015 - 1 StO 1/14
    Diese Heraushebung des Berufsbildes hat ein entsprechendes Maß an Verantwortlichkeit zur Folge (vgl. OLG Koblenz vom 29. Juli 2009 - 2 StO 1/09 - juris).
  • OLG München, 19.06.2008 - 2 StO 2/08

    Berufspflichtverletzung eines Steuerberaters: Berufsbezogenes Verhalten; falsche

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.01.2015 - 1 StO 1/14
    Dies gilt hier auch in Anbetracht des Umstandes, dass der Berufsangehörige nach den obigen Feststellungen in Steuererklärungen bewusst falsche Angaben gemacht hat (vgl. insoweit OLG München vom 19. Juni 2008 - 2 StO 2/08 - juris).
  • BVerfG, 19.03.2013 - 2 BvR 2628/10

    Verständigungsgesetz

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.01.2015 - 1 StO 1/14
    Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil vom 19. März 2013 (BVerfGE 133, 168 ff.) im Rahmen der Überprüfung der Vereinbarkeit des § 257c StPO mit dem Grundgesetz ausgeführt, dass der Grundsatz "Keine Strafe ohne Schuld", der inArtikel 1 Abs. 1 GG verankert sei, und das Rechtsstaatsprinzip die uneingeschränkte Geltung des Schuldprinzips verlangen (BVerfG a. a. O. Rdnr. 45 und 55).
  • BVerwG, 14.01.2014 - 2 B 84.13

    Klärungsbedürftigkeit von Fragen im Zusammenhang mit der Bindungswirkung von

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.01.2015 - 1 StO 1/14
    Dies ist etwa der Fall, wenn die Feststellungen im Widerspruch zu Denkgesetzen oder allgemeinen Erfahrungssätzen stehen, aus sonstigen Gründen offenbar unrichtig oder in einem ausschlaggebenden Punkt unter offenkundiger Verletzung wesentlicher Verfahrensvorschriften zustande gekommen sind (vgl. BVerwG vom 14. Januar 2014 -2 B 84/13 - juris).
  • BGH, 13.11.1978 - AnwSt (R) 14/78

    Gesicherte Sachaufklärung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.01.2015 - 1 StO 1/14
    Der Sinn dieser Gesetzesbestimmung besteht darin, einander widersprechende Entscheidungen im strafgerichtlichen und im berufsgerichtlichen Verfahren möglichst zu vermeiden (vgl. BGHSt 28, 178, 181; 33, 54 ff.).
  • BGH, 15.10.1984 - StbSt (R) 1/84

    Einleitung des berufsgerichtlichen Verfahrens gegen einen Steuerberater

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.01.2015 - 1 StO 1/14
    Der Sinn dieser Gesetzesbestimmung besteht darin, einander widersprechende Entscheidungen im strafgerichtlichen und im berufsgerichtlichen Verfahren möglichst zu vermeiden (vgl. BGHSt 28, 178, 181; 33, 54 ff.).
  • LG Paderborn, 14.11.2012 - 1 KLs 5/11
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.01.2015 - 1 StO 1/14
    Das Landgericht P (01 KLs - 6 Js 81/08 - 5/11) verurteilte den Berufsangehörigen am 12. Juni 2012 wegen versuchter Steuerhinterziehung zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und zwei Monaten; die Vollstreckung der Freiheitsstrafe ist zur Bewährung ausgesetzt worden.
  • LG Nürnberg-Fürth, 07.02.2024 - 18 StL 4/23

    Disziplinärer Überhang nach § 92 Satz 2 StBerG n. F.

    Bei Steuerdelikten eines Steuerberaters wurde sogar regelmäßig und ohne weitere Prüfung die Notwendigkeit einer zusätzlichen berufsrechtlichen Ahndung gesehen (vgl. OLG Düsseldorf Urt. v. 13.01.2015 - 1 StO 1/14).
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